25.03.2022 | Aktuelles

Neue Mindestmengen: Weitreichende Auswirkungen

Für die chirurgische Behandlung des Brust- und des Lungenkrebses sind zum Jahresbeginn neue Mindestmengen in Kraft getreten, die die Kliniken spätestens 2025 erfüllen müssen. Sie werden die Qualität der Behandlung verändern – und die Versorgungsstrukturen in Deutschland.

Die Implementierung von Mindestmengen als Instrument zur Qualitätssicherung nimmt weiter an Fahrt auf. Im Dezember des vergangenen Jahres hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für Brustkrebsoperationen eine Mindestmenge von 100 Eingriffen pro Standort und Jahr festgelegt sowie eine Mindestmenge von 75 für Operationen des Lungenkrebses. Zudem hat er die Mindestmenge für komplexe Operationen an der Bauchspeicheldrüse von zehn auf 20 heraufgesetzt. Spätestens 2025 müssen die Krankenhäuser diese Mindestmengen einhalten, um die entsprechenden Leistungen mit den Krankenkassen noch abrechnen zu können.

WEITERLESEN